Außenarbeitsplätze, Job-Coaching & Budget für Arbeit
Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Außenarbeitsplätze, Job-Coaching & Budget für Arbeit
Die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen außerhalb der Wümme-Aller-Werkstätten ist eines der Hauptanliegen der Lebenshilfe Rotenburg-Verden gemeinnützige GmbH. Wir bemühen uns fortwährend um Kooperationen mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts oder mit öffentlichen Einrichtungen.
Außenarbeitsplätze dienen dazu, Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin arbeitet in einem Unternehmen, bleibt aber Beschäftigter / Beschäftigte der Werkstatt. Das ermöglicht ihm und ihr, die Arbeitswelt außerhalb der Werkstätten kennenzulernen und dennoch von unseren Fachkräften begleitet zu werden.
Im Rahmen des Berufsbildungsbereiches oder als Mitarbeiter / Mitarbeiterin im Arbeitsbereich der Werkstätten ist es grundsätzlich möglich, außerhalb der Werkstätten in einem Unternehmen zu arbeiten. Unsere Job-Coaches unterstützen Interessierte dabei, einen solchen ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz zu bekommen.
Sie pflegen enge Kontakte zum allgemeinen Arbeitsmarkt und stehen sowohl dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin als auch dem Unternehmen dauerhaft und zuverlässig als Ansprechperson zur Verfügung.
Zunächst einmal geht es darum, herauszufinden, welcher Job der richtige sein könnte. Unser jeweiliger Job-Coach nimmt sich viel Zeit für jeden interessierten Mitarbeiter und jede interessierte Mitarbeiterin und zeigt verschiedene Möglichkeiten in Ruhe auf. Gemeinsam mit dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin sucht er einen geeigneten Betrieb aus und steht sowohl den Beschäftigten als auch dem Betrieb beratend zur Seite. Aktuell sind es etwa 60 Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Region Rotenburg / Verden und darüber hinaus, mit denen wir kooperieren, um einen Arbeitsplatz für Werkstattmitarbeiter und -mitarbeiterinnen zu bieten.
Ist der passende Arbeitsplatz gefunden, kann sich der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin weiter auf den Job-Coach verlassen. Er begleitet ihn und sie nicht nur während der Einarbeitungsphase, sondern steht dauerhaft bei allen Fragen zur Seite.
Wichtig: Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin bleibt vorerst Beschäftigter / Beschäftigte der Wümme-Aller-Werkstätten, genießt also weiterhin alle Sicherheiten, die die Lebenshilfe als Arbeitgeber bietet. Ein ausgelagerter Werkstattarbeitsplatz kann somit ein Sprungbrett zur Übernahme in ein externes Unternehmen sein.
- Vermittlung und Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Abbau von Barrieren und Ausgrenzung durch gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung
- Steigerung des Selbstbewusstseins und Ausbau der Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in der Region
Mit der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung positionieren Betriebe sich nicht nur als Unternehmen mit sozialer Verantwortung. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die in Kooperation mit der Lebenshilfe Rotenburg-Verden ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze schaffen, bekommen motivierte und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Das sorgt für eine Entlastung ihres Fachpersonals, das sich auf seine Kernaufgaben fokussieren kann.
Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, finanzielle Fördermöglichkeiten zu nutzen, außerdem kann 50% der in den Werkstätten erbrachten Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Unsere Job-Coaches beraten Unternehmen kostenlos zu allen rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen rund um die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Beeinträchtigung.
Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt zu ermöglichen. Sie sollen durch eine Kombination aus finanzieller Unterstützung an den Arbeitgeber – einem sogenannten Minderleistungsausgleich – und kontinuierlicher personeller Unterstützung am Arbeitsplatz – der Betreuungsleistung – Arbeitsmöglichkeiten bei einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrnehmen.
Das Budget für Arbeit soll insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind daher laut § 61 Absatz 1 SGB IX Menschen mit Beeinträchtigungen, die einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitsbereichs in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen haben. Dieser Anspruch schließt auch Menschen mit Beeinträchtigungen ein, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX erhalten.
Die Ausgestaltung im konkreten Einzelfall wird letztlich vor Ort im Einvernehmen mit den Menschen mit Beeinträchtigungen, dem Leistungsträger sowie dem Beschäftigungsgeber erfolgen. Sprechen Sie unsere Job-Coaches gerne an!
Wir sind für Sie da!





- Arbeiten zur Rehabilitation
- vielfältige berufliche Bildung
- Eingliederung in das Arbeitsleben
- individuelle Begleitung
- strukturierter Tagesablauf
- vielfältige Arbeitsangebote
- pädagogisches Fachpersonal
Große Straße 28-30, 27356 Rotenburg/W.