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„Inklusion ist der beste Schutz"
Stellungnahme von Ulla Schmidt, MdB und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe
BERLIN. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2019 erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Gerade heute – in einer Zeit, in der die Verbrechen der Nazis vom Fraktionsvorsitzenden der AfD Gauland als ‚Vogelschiss‘ verharmlost werden – ist es besonders wichtig, an die kranken und behinderten Menschen zu erinnern, die damals zu Hunderttausenden ermordet wurden. Sie galten als ‚Ballastexistenzen‘, als ‚Volksschädlinge‘ und wurden als ‚lebensunwert‘ systematisch aussortiert.“ Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert. „Inklusion ist der beste Schutz, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern“, betont Ulla Schmidt in einer Pressemitteilung der Lebenshilfe Bundesvereinigung.
Das Foto zeigt die Holocaust-Gedenkstätte in Berlin ( (c) pixabay)
Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderung in der Lebenshilfe
mitreden und mitentscheiden können: Bereits seit dem Jahr 2000 sind
Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung als Selbstvertreter
Mitglied im Bundesvorstand. Darüber hinaus organisiert die
Lebenshilfe in diesem Jahr einen großen Kongress in Leipzig, wo vom
29. bis 31. August Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter aus
ganz Deutschland zusammenkommen, um sich auszutauschen und
gegenseitig zu stärken. Vor wenigen Wochen erst hat die
Bundesvereinigung den Berliner Sebastian Urbanski in den Vorstand
berufen. Der 40-jährige Schauspieler hatte vor zwei Jahren am
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus als erster Mensch
mit Down-Syndrom zum Deutschen Bundestag gesprochen.
Ulla Schmidt hat zudem die Schirmherrschaft für den zweiten
bundesweiten Schul- und Jugendtheaterwettbewerb zu Biographien von
Opfern der NS-„Euthanasie“-Verbrechen „andersartig gedenken on
stage“ übernommen. Theatergruppen können Stücke erarbeiten und noch
bis zum 29. Mai 2019 beim Träger des Projektes, dem Förderkreis
Gedenkort T4, einreichen.
(Text: Pressemitteilung der Lebenshilfe Bundesvereinigung; Foto:
pixabay)
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