Siegmar Sayk
Geschäftsleitung Wohnen & Leben
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Häufige Fragen
An wen können sich Menschen mit Behinderung wenden, wenn sie allein
wohnen möchten?
Das zuständige Sozialamt kümmert sich um Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung. Das Sozialamt plant und bezahlt die Unterstützung, wenn Menschen mit Behinderung selbstständig leben möchten. Bei der Suche nach einer Wohnung können neben Familie und Freunden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe helfen.
Welche Wohnformen gibt es für Menschen mit Behinderung bei der Lebenshilfe?
Die Lebenshilfe bietet erwachsenen Menschen mit Behinderung unterschiedliche Wohnformen an: vollstationäre Wohngruppen an mehreren Standorten, (Außen-) Wohngruppen und Wohntraining sowie die Assistenz beim Wohnen (AbW) in den Landkreisen Rotenburg und Verden. Auch für Menschen im Seniorenalter bieten wir ein bedarfsgerechtes Wohnangebot.
Gibt es eine Warteliste?
Die Lebenshilfe führt eine Warteliste. Allerdings werden freie Plätze nicht nach der Reihenfolge der Anfragen belegt, sondern je nach individuellem Betreuungsbedarf und persönlicher Dringlichkeit.
Wie viel Unterstützung bekommen die Bewohner und Bewohnerinnen im Alltag?
Jeder Mensch bekommt bei uns genau die Unterstützung, die er braucht. Der Schwerpunkt liegt in der Alltagsbetreuung. Das kann Hilfe beim Kochen, Begleitung beim Sport oder Unterstützung beim Umgang mit Geld sein. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin füllt mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe einen Hilfeplan aus, in dem festgelegt wird, in welchen Bereichen die Unterstützung durch einen Betreuer / eine Betreuerin benötigt wird. Im Hilfeplan werden auch individuelle Ziele festgehalten.
Wer bezahlt die Wohnung und die Hilfen?
Die Preise sind je nach Wohnform, Leistungsart und Hilfebedarf unterschiedlich gestaffelt. In der Regel kommt das Sozialamt für die anfallenden Kosten auf. Jeder Mensch mit einer Behinderung hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Diese Leistungen beinhalten auch die Kostenerstattung für einen Wohnplatz. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.
Wie groß sind die Wohngruppen?
In einer Wohngruppe leben meist fünf bis acht Menschen zusammen. Jeder hat ein eigenes Zimmer. Küche, Bad und Wohnzimmer werden gemeinschaftlich benutzt.
Darf ich mein Zimmer so einrichten wie ich will?
Jeder kann seine eigenen Möbel mitbringen und sein Zimmer selbst gestalten. Hat jemand keine eigenen Möbel, so stellt die Lebenshilfe diese.
Darf ich Besuch empfangen?
Ja, natürlich. Es gibt keine festen "Besuchszeiten".
Darf ich ein Haustier halten?
Haustiere können nach Vereinbarung mit der Leitung gehalten werden. Einige wichtige Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein. Das Haustier sollte das Zusammenleben in der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen. Artgerechte Haltung und eine ausreichende Hygiene müssen gewährleistet sein.
Wer kümmert sich um mich, wenn ich krank bin?
Wer Arztbesuche nicht alleine durchführen kann, wird von einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin dabei begleitet. Auch bei der Auswahl der Haus- und Fachärzte und -ärztinnen sind wir gerne behilflich. Bei Krankheit versorgen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fachgerecht nach Anweisung des behandelnden Arztes / der Ärztin. Tagsüber sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Bewohner und Bewohnerinnen ansprechbar, die wegen Krankheit im Haus verbleiben.
Ist ein lebenslanges Wohnrecht möglich?
Wir bieten unbefristete Wohnplätze. Selbstverständlich kann ein Mensch mit Behinderung auch bei höherem Hilfebedarf und Erkrankungen weiter von uns betreut werden. Sollte medizinisches Fachpersonal rund um die Uhr erforderlich werden, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer adäquaten Betreuung.
Muss ich als Bewohner / Bewohnerin einen gesetzlichen Vertreter (Betreuer) haben?
Viele der Bewohner und Bewohnerinnen haben einen durch das Amtsgericht bestellten Betreuer / eine Betreuerin, der oder die ihnen rechtliche und persönliche Unterstützung bei Angelegenheiten bietet, die sie nicht alleine regeln können. Zum Beispiel bei Geld- oder Behördenangelegenheiten oder Entscheidungen über medizinische Eingriffe. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine Betreuung einrichten zu lassen, wenn Sie dies benötigen.
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