Jörn Steppat
Geschäftsleitung Bildung & Arbeit, Leitung Gebäudemanagement
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Häufige Fragen
Kann ich eine Ausbildung in den Wümme-Aller-Werkstätten machen?
In unserem BerufsBildungsBereich bieten wir Menschen mit Behinderung ein breites Angebot für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Die Angebote der beruflichen Bildung qualifizieren die Teilnehmer und Teilnehmerinnen für eine spätere berufliche Tätigkeit. Im Rahmen der beruflichen Bildung werden die Grundlagen gelegt, die die Teilnehmer und Teilnehmerinnen später für ihre Aufgaben in der Werkstatt oder in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts benötigen.
Wie lange dauert die Berufsbildungsmaßnahme?
Sie dauert zwei Jahre und schließt sich direkt an ein dreimonatiges obligatorisches Eingangsverfahren an.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Arbeitsplatz in der Werkstatt zu bekommen?
Erwachsene, denen aufgrund ihrer Behinderung keine betriebliche Berufsausbildung und keine Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten wird, haben das Anrecht auf einen Werkstattarbeitsplatz, sofern sie die Mindestvoraussetzungen erfüllen. In der Werkstatt können alle Menschen mit Behinderung arbeiten, die ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.
Welche Arbeitsbereiche gibt es in der Werkstatt?
Die Möglichkeiten in unseren Werkstätten sind vielseitig. Ob in der Tischlerei, im Metallbau, in der Schlosserei, der Elektromontage oder im Bereich Gartenbau: Wir haben für alle Interessen und Talente die passende Arbeit. Auch in der Hauswirtschaft, der Gastronomie oder im Dienstleistungsbereich gibt es viele Jobs für Menschen mit Behinderung.
Wer hilft bei Fragen zum Aufnahmeverfahren und zur Kostenübernahme?
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die berufliche Bildung und Qualifikation bei der Lebenshilfe Rotenburg-Verden. Der Erstkontakt erfolgt in der Regel über den Sozialdienst der Wümme-Aller-Werkstätten.
Gibt es einen Arbeitsvertrag?
Ja, die Wümme-Aller-Werkstätten der Lebenshilfe Rotenburg-Verden gGmbH schließen mit jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin einen Vertrag, der das Entgelt, die Urlaubstage sowie die Arbeitszeit regelt.
Bekomme ich Geld für meine Arbeit?
Selbstverständlich bekommt der und die auch Lohn, wer bei uns arbeitet. Das monatliche Entgelt besteht aus einem Grundbetrag, dem Arbeitsförderungsgeld und einem individuellen Steigerungsbetrag. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind kranken-, pflege- und rentenversichert.
Wie kommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Arbeit?
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Werkstätten haben die Möglichkeit, unseren Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch holen wir Sie von der Wohnung ab und bringen Sie nach Dienstschluss zurück.
Gibt es eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt?
Die Förderung des Übergangs behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gehört zu den wesentlichen Aufgaben unserer Wümme-Aller-Werkstätten. Wir bemühen uns fortwährend um Kooperationen mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts oder mit öffentlichen Einrichtungen. Unser Jobcoach unterstützt interessierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei, einen ausgelagerten Arbeitsplatz zu bekommen und ihnen so den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Kann ich die Arbeit vorher ausprobieren und die Werkstatt kennenlernen?
Wir bieten Praktika, Hospitationen, Besichtigungen und ausführliche Informationsgespräche für Betroffene, Angehörige, Eltern und Betreuer / Betreuerinnen an.
Welche Bildungsangebote / Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung gibt es?
Gibt es ergänzende Programmangebote für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung steht im Fokus all unserer Bemühungen.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen sorgen für Abwechslung und Ausgleich zur Arbeit. Wir bieten unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Sport über Musik und bis hin zu Rechtschreib- und Computerkursen oder einer Einführung ins Imkern ein umfangreiches und abwechslungsreiches Angebot, aus dem sie wählen können.
Wie sind die Arbeitszeiten in der Werkstatt?
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14.30 Uhr. Teilnehmer und Teilnehmerinnen der beruflichen Bildung haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Bei Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises besteht ein Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub.
Gibt es im Rahmen der beruflichen Bildung einen Fahrdienst?
Sofern erforderlich, stellt die Lebenshilfe den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Berufsbildungsmaßnahmen einen Fahrdienst.
Wie sieht es mit der Verpflegung aus?
Wie werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der beruflichen Bildung entlohnt?
Der zuständige Reha-Träger zahlt in der Regel für die Dauer des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme Ausbildungs- oder Übergangsgeld.
Die Wümme-Aller-Werkstätten führen die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ab.
Kleiner Einblick in den Alltag
18.11.2024 "Können immer auf Sie zählen"
Klar, dass dabei nicht nur leckeres Essen auf den Tisch kam, es gab auch lobende Worte für das Engagement der Jubilare und Jubilarinnen und es blieb genügend Zeit, Erinnerungen auszutauschen. „Ich danke Ihnen sehr für Ihre Zeit bei uns im Unternehmen und für Ihren Einsatz für Menschen mit Beeinträchtigung. Wir konnten und können uns immer noch auf Sie verlassen und auf Sie zählen“, richtete Dr. Marc Brockmann seine Worte an die langjährigen Kolleginnen und Kollegen. Cornelia Wiechern ist bereits 40 Jahre bei der Lebenshilfe Rotenburg-Verden – damals gab es lediglich eine zweistellige Zahl an Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, heute ist die Lebenshilfe Rotenburg-Verden auf fast 500 gewachsen. 35 Jahre ist Eva Meyer mit an Bord und Manuela Post und Holger Sommer sind jeweils 30 Jahre bei uns beschäftigt. So gab es beim Frühstück auch die eine oder andere Anekdote aus den vergangenen Jahrzehnten zu hören und ein aus dem Archiv geholter Image-Film aus dem Jahr 1995 sorgte für Schmunzler.
Was erwartet Sie?
In unserer Betriebsstätte „Zum Thingplatz“ bieten wir berufliche Bildung in den Bereichen "Konfektionierung/Montage/Verpackung", "Holz" und "Küche/Hauswirtschaft" an. Im BerufsBildungsBereich übernimmt die Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung die Rolle des Bildungsbegleiters bzw. der -begleiterin. Als Bildungsbegleiter / Bildungsbegleiterin sind Sie für die anforderungsgerechte Berufliche Bildung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen verantwortlich – Sie begleiten sie bis zum Abschluss des Berufsbildungsbereiches und unterstützen den Übergang in eine andere Maßnahme oder in den Arbeitsbereich.
Details und Kontaktdaten finden Sie in unserem Jobportal. weiter
Was erwartet Sie?
In unserer DruckWerkStadt werden Leistungen rund um Folien / Druck und Textilien angeboten. Aufgabe der Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter personenzentrierter Ziele und Maßnahmen bei der Begleitung der beruflichen Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus muss die Ausführung des Produktionsauftrags unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Attraktivität sichergestellt sein. Als Fachkraft sind Sie erste Ansprechperson für die produktionstechnischen Belange von der Druckvorstufe bis zur Montage. Ihr Augenmerk liegt in der effizienten Auslastung dieses Arbeitsangebotes und in der Koordination und Sicherstellung der Aufträge.
Details zur Qualifikation, zur Aufgabe und zu den Kontaktdaten finden Sie in unserem Jobportal. weiter
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Wir sind für Sie da!
Bärbel Rechten
Fachleitung Bildung & Arbeit & Leitung Sozialdienst