Dritte Reformstufe

Änderungen durchs BTHG

ROTENBURG/VERDEN. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist es im Rahmen der dritten Reformstufe zu umfangreichen Veränderungen gekommen. Diese betreffen sowohl stationäre Wohnangebote als auch die Mittagsverpflegung in den Werkstätten. Was ändert sich für Kunden und Kundinnen sowie für gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer?

Eine Checkliste finden Sie in unserem Downloadbereich

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Leistungen der Eingliederungshilfe und zum Lebensunterhalt werden nun getrennt voneinander gewährt und ausgezahlt. Bisher war es so, dass Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt direkt vom Sozialamt an die Lebenshilfe gezahlt wurden. Bewohner und Bewohnerinnen erhielten dann von uns Unterkunfts-, Essens-, Bekleidungs- und Betreuungsleistungen. Seit Anfang 2020 ist es zu einer Trennung der Leistung gekommen. Menschen mit Behinderungen erhalten nun das Geld für ihren Lebensunterhalt vom Sozialamt (Grundsicherung) direkt auf ihr Konto. Von diesem Geld können sie künftig Lebensmittel, Bekleidung und unter anderem Unterkunftskosten selber bezahlen. Sie werden damit in ihren Rechten gestärkt und können somit bestimmen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Gemeinsam mit Mitgliedern des Werkstattrates und der Bewohnervertretung wurden die Veränderungen monatelang vorbereitet, sodass alle Beteiligten positiv gestimmt sind, den Wechsel zu meistern.
Eine Checkliste zum Thema gibt es auf unserer Homepage im Downloadbereich.

(Text: Lebenshilfe Rotenburg-Verden/W. Woyke - Foto: pixabay)

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