Wibke Woyke
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Dritte Reformstufe
Änderungen durchs BTHG
ROTENBURG/VERDEN. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist es im Rahmen der dritten Reformstufe zu umfangreichen Veränderungen gekommen. Diese betreffen sowohl stationäre Wohnangebote als auch die Mittagsverpflegung in den Werkstätten. Was ändert sich für Kunden und Kundinnen sowie für gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer?
Eine Checkliste finden Sie in unserem Downloadbereich
Leistungen der Eingliederungshilfe und zum Lebensunterhalt werden
nun getrennt voneinander gewährt und ausgezahlt. Bisher war es so,
dass Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt direkt vom Sozialamt
an die Lebenshilfe gezahlt wurden. Bewohner und Bewohnerinnen
erhielten dann von uns Unterkunfts-, Essens-, Bekleidungs- und
Betreuungsleistungen. Seit Anfang 2020 ist es zu einer Trennung der
Leistung gekommen. Menschen mit Behinderungen erhalten nun das Geld
für ihren Lebensunterhalt vom Sozialamt (Grundsicherung) direkt auf
ihr Konto. Von diesem Geld können sie künftig Lebensmittel,
Bekleidung und unter anderem Unterkunftskosten selber bezahlen. Sie
werden damit in ihren Rechten gestärkt und können somit bestimmen,
welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Gemeinsam mit
Mitgliedern des Werkstattrates und der Bewohnervertretung wurden
die Veränderungen monatelang vorbereitet, sodass alle Beteiligten
positiv gestimmt sind, den Wechsel zu meistern.
Eine Checkliste zum Thema gibt es auf unserer Homepage im Downloadbereich.
(Text: Lebenshilfe Rotenburg-Verden/W. Woyke - Foto: pixabay)
Mehr Neuigkeiten über die Lebenshilfe Rotenburg-Verden gibt es im
Bereich Aktuelles.
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