
ROTENBURG (Januar 2026). Am 27. Januar 2026 findet der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Die Lebenshilfe Bundesvereinigung hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, der wir uns im Wortlaut anschließen.
Darin heißt es:
Erst im vergangenen Jahr, 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wurden die Opfer von „Euthanasie“-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Dafür hatte sich die Lebenshilfe jahrelang beharrlich eingesetzt. „Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Anerkennung als Verfolgte nun auch rechtlich verankert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.
Ulla Schmidt weiter: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte und Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Aber der Bundestagsbeschluss reicht nicht aus. Deutschland muss nun endlich rechtlich klarstellen, welch furchtbares Leid diesen Menschen angetan wurde und dass sie als Gruppe systematisch dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren.“
Die Lebenshilfe erinnert nicht nur zum 27. Januar an die Opfer der NS-„Euthanasie“. So gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien in der Gesellschaft erfahren müssen.
(Text: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe; Foto des Denkmals in Berlin von pixabay)