Häufige Fragen...

...rund ums Wohnen und Leben bei uns

Häufige Fragen

Hier gibt's die Antworten!

Das zuständige Sozialamt kümmert sich um Wohnhilfen für Menschen mit Beeinträchtigung. Das Sozialamt plant und bezahlt die Unterstützung, wenn sie selbstständig leben möchten. Bei der Suche nach einer Wohnung können wir helfen.

Die Lebenshilfe bietet erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigung unterschiedliche Wohnformen an: vollstationäre Wohngruppen an mehreren Standorten, (Außen-) Wohngruppen und Wohntraining sowie die Assistenz beim Wohnen (AbW) in den Landkreisen Rotenburg und Verden. Auch für Menschen im Seniorenalter bieten wir ein bedarfsgerechtes Wohnangebot.

Die Lebenshilfe führt eine Warteliste. Allerdings werden freie Plätze nicht nach der Reihenfolge der Anfragen belegt, sondern je nach individuellem Betreuungsbedarf und persönlicher Dringlichkeit.

Jeder Mensch bekommt bei uns genau die Unterstützung, die er braucht. Der Schwerpunkt liegt in der Alltagsbetreuung. Das kann Hilfe beim Kochen, Begleitung beim Sport oder Unterstützung beim Umgang mit Geld sein. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin füllt mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe einen Hilfeplan aus, in dem festgelegt wird, in welchen Bereichen die Unterstützung benötigt wird. Im Hilfeplan werden auch individuelle Ziele festgehalten.

Die Preise sind je nach Wohnform, Leistungsart und Hilfebedarf gestaffelt. In der Regel kommt das Sozialamt für die anfallenden Kosten auf. Jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Diese Leistungen beinhalten auch die Kostenerstattung für einen Wohnplatz. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.

In einer Wohngruppe leben meist fünf bis acht Menschen zusammen. Jeder hat ein eigenes Zimmer. Küche, Bad und Wohnzimmer werden gemeinschaftlich benutzt.

Jeder kann seine eigenen Möbel mitbringen und sein Zimmer selbst gestalten. Hat jemand keine eigenen Möbel, so stellt die Lebenshilfe diese.

Ja, natürlich. Es gibt keine festen Besuchszeiten.

Haustiere können nach Vereinbarung mit der Leitung gehalten werden. Einige wichtige Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein. Das Haustier sollte das Zusammenleben in der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen. Artgerechte Haltung und eine ausreichende Hygiene müssen gewährleistet sein.

Wer Arztbesuche nicht alleine durchführen kann, wird von einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin begleitet. Auch bei der Auswahl der Haus- und Fachärzte und -ärztinnen sind wir gerne behilflich. Bei Krankheit versorgen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fachgerecht nach Anweisung des behandelnden Arztes / der Ärztin. Tagsüber sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Bewohner und Bewohnerinnen ansprechbar, die wegen Krankheit im Haus verbleiben.

Wir bieten unbefristete Wohnplätze. Selbstverständlich kann ein Mensch mit Beeinträchtigung auch bei höherem Hilfebedarf und Erkrankungen weiter von uns betreut werden. Sollte medizinisches Fachpersonal rund um die Uhr erforderlich werden, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer adäquaten Betreuung.

Viele der Bewohner und Bewohnerinnen haben einen durch das Amtsgericht bestellten Betreuer / eine Betreuerin, der oder die ihnen rechtliche und persönliche Unterstützung bei Angelegenheiten bietet, die sie nicht alleine regeln können. Zum Beispiel bei Geld- oder Behördenangelegenheiten oder Entscheidungen über medizinische Eingriffe. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine Betreuung einrichten zu lassen, wenn Sie dies benötigen.

Wir sind für Sie da!

Siegmar Sayk

Geschäftsleitung Wohnen & Leben