Häufige Fragen...

...rund um unser Haus für Kinder & Co

Häufige Fragen

Hier gibt's unsere Antworten!

Unsere Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote richten sich gleichermaßen an beeinträchtigte und nicht-beeinträchtigte Kinder ab der Geburt bis zum Schuleintritt.

In den Krippengruppen werden die Kinder im Alter von einem Jahr bis zu Vollendung des dritten Lebensjahres betreut. In den Kitagruppen werden die Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut.

In unserer Regelkinder-Krippe im Haus für Kinder haben wir 15 Plätze und in unserer Außenstelle (Moorstraße) noch einmal zehn Plätze für Kinder im Alter von einem bis zu dreieinhalb Jahren.

Im Haus für Kinder gibt es eine Integrationsgruppe mit 14 Regelkindern und vier Kindern mit Förderbedarf sowie zwei heilpädagogische Kleingruppen für je sechs Kinder mit Förderbedarf. Dass alle Menschen gleich wertvoll sind und denselben Respekt verdienen, lernen die Kinder in unserer Integrationsgruppe bereits im Kleinkindalter. In der liebevollen Atmosphäre unserer heilpädagogischen Kleingruppen erfahren Kinder mit Behinderung eine gezielte Förderung durch unser Fachpersonal.
Gerne verabreden wir mit den Eltern einen individuellen Termin für ein Beratungsgespräch.

Ja, jedes Kind wird individuell eingewöhnt. Die Eingewöhnungsphase wird im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen.

Nein, wir haben in allen Einrichtungen die Möglichkeit, die Kinder zu wickeln.

Die Eltern bekommen vor Aufnahme in die Kindertagesstätte eine Liste mit Dingen, die die Kinder benötigen, beispielsweise Wechselwäsche, Hausschuhe oder Stoppersocken, Regenkleidung, Gummistiefel, Sonnenhut, Sonnencreme, Zahnbürste und Zahncreme sowie ggfs. Windeln, Salbe oder Creme.

Ja, es besteht die Möglichkeit, in einem separaten Raum zu schlafen.

Täglich wird frisch gekocht. Die Wochenkarte ist vielseitig gestaltet. Es werden verschiedene Gerichte angeboten, darunter auch immer wieder neue Speisen. Wir kochen ohne Zusatz- oder Nahrungsergänzungsmittel unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten und Allergien.

Ja, die Kinder putzen nach den Mahlzeiten die Zähne.

Ja, in der Regel gehen die Kinder mit den Gruppenmitarbeitern und -mitarbeiterinnen mindestens einmal täglich nach draußen.

Für Kinder der Krippen und Regelkinder der Integrationsgruppe können die Sonderöffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Diese können auch im halbstündigen Takt genutzt werden.

Die Eltern leisten einen Anteil für die Verpflegungskosten. Die Höhe der Gebühren, die Eltern von Regelkindern nach der Aufnahme in die KiTa oder Krippe zahlen müssen, richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Für die Aufnahme eines Kindes mit Förderbedarf in die Integrationsgruppe oder in eine Heilpädagogische Kleingruppe wird eine Kostenzusage durch den Landkreis benötigt. Die Kosten werden auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches geregelt und übernommen.

Wir bieten in jedem Kindergartenjahr für die Vorschulkinder eine spezielle Gruppe an, an der alle schulpflichtigen Kinder teilnehmen. Wir möchten den Kindern den Übergang in die Schule erleichtern und führen sie an Aufgaben heran, die an erste
Anforderungen aus dem Schulalltag angelehnt sind.

Die Elternarbeit ist für uns von großer Bedeutung. Sie sind für uns als gesetzliche Vertreter immer erster Ansprechpartner. Um Erfolge in der pädagogischen Arbeit mit dem Kind zu erzielen, ist es uns wichtig, dass Erziehungsziele- und mittel übereinstimmen.

Ziel ist es, die Eltern kontinuierlich einzubeziehen. Es gibt Elternabende, schriftliche Infos, Hausbesuche, Hospitationen, Elternsprechtage (für die Regelkinder), Förderplangespräche (für Kinder mit Förderbedarf) und persönliche Begleitungsangebote (bei Bedarf). Zudem gestalten wir bis zu zweimal einen Aktionstag, zu dem wir Eltern einladen, gemeinsam mit den Kindern und den Mitarbeitern verschiedene Arbeiten zu erledigen, z.B. Sand auffüllen, Laub harken, streichen, usw.

Ja, die Eltern wählen für jeweils ein Jahr Vertreter, welche den Elternrat bilden. Dieser vertritt gegenüber unseren Kitas die Anliegen der Elternschaft. Für die Verantwortlichen der Kindertagesstätten ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Elternrat sehr bedeutsam, nicht zuletzt, gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu finden.

Wichtigster Grundgedanke des heilpädagogischen Ansatzes ist die Ganzheitlichkeit. Das bedeutet nichts anderes, als dass nicht allein die Beeinträchtigung eines Menschen im Zentrum der pädagogischen Arbeit stehen soll, sondern der Mensch in allen seinen Facetten und Lebensbezügen.

Je eher der Förderbedarf bei einem Kind erkannt wird, desto größer sind die Möglichkeiten einer individuellen und gezielten Förderung seiner Entwicklung. Wir empfehlen Frühförderung für Frühgeborene, für entwicklungsverzögerte Kinder, Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und Kinder mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung.

Die Kosten für die Frühförderung werden auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs geregelt und übernommen. Wir benötigen eine Kostenzusage durch den Landkreis Rotenburg.

Wir sind für Sie da!

Christopher Rihm

Leitung Kindertagesstätten

Anne Herrmann

Fachleitung Kindertagesstätten